Truck&CAR WASH

Einfahrtsbedingungen & AGB für LKW

Einfahrtsbedingungen & AGB für LKW

Einfahrtsbedingungen

  • Bedienungshinweise des Fahrzeugherstellers zu Waschstraßennutzung unbedingt beachten
  • Dachträger, Schilder und störende Aufbauten entfernen, Antennen einziehen/abschrauben, SUV Reserveradabdeckung bitte abnehmen
  • Tank- und Wartungsklappen müssen sicher verriegelt sein, Nummernschilder müssen vorschriftsgemäß und sicher befestigt sein
  • Auf dem Waschband Scheibenwischer ausschalten (auch die Intervallschaltung und den Regensensor
  • Keine Haftung für Zubehör, welches nicht vom Fahrzeughersteller geliefert wurde
  • Keine Haftung für Fahrzeuge mit Vorschäden
  • Keine Haftung für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen
  • Radfelgen dürfen nicht über Reifen hinausragen. Achtung: gilt nur bei Anlagen mit Schleppkette
  • Hochglanzpolierte Felgen sind sehr empfindlich und für Waschstraßen nicht geeignet. Für derartige Felgen übernehmen wir keine Haftung
  • Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die StVO. Bitte überall nur in Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Wenn Sie obige Einfahrtsbedingungen nicht erfüllen können, dann bitten wir Sie, die Anlage nicht zu benutzen.

AGB Für LKW

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/ Einfahrthinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder dessen Personals sind zu beachten.
2. Der Anlagenbetreiber haftet nicht für Schäden, die an nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteilen, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z.B. Spoiler, Antenne, Zusatzscheinwerfer, o.ä.) entstehen, es sei denn, der Anlagenbetreiber oder sein Personal handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich oder verletzt vertragswesentliche Pflichten.
3. Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten.
4. Der Kunde/Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.
5. Der Aufenthalt am Fahrzeug während des Waschvorgangs ist nicht gestattet. Insbesondere alle Türen und Fenster sind zu schließen.
6. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
7. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Truck & Car Wash und dem Vertragspartner dieser Vereinbarung ist Jettingen-Scheppach als Sitz der Truck & Car Wash.

Zahlungsarten

1. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Auftrag an uns bar zu begleichen.

2. Wir richten bei mehreren Wäschen im Monat ein Waschkonto für Sie ein. Sie erhalten am Anfang des Monats eine Sammelrechnung für den vergangenen Monat. Bei dieser Zahlungsart kommt unser Rabattsystem zur Anwendung.

Sonderrabatt

6 Wäschen im Monat: Sie erhalten 5% Rabatt.

11 Wäschen im Monat: Sie erhalten 10% Rabatt.

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